4. 4.1. Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers (Beschwerde S. 2) nahm die Beschwerdegegnerin am 18. August 2021 Rücksprache mit der C. und teilte dieser telefonisch mit, dass die Ausbildung zum Logistiker nicht als gesundheitlich angepasst betrachtet und deshalb nicht unterstützt werde (vgl. E. 3.3. hiervor). Sowohl seitens der C. wie auch seitens des Beschwerdeführers wurde dennoch entschieden, dass der Beschwerdeführer die Lehrstelle als Logistiker EBA annehme, auch wenn die Beschwerdegegnerin keine Unterstützung dafür leiste (vgl. E. 3.3. f. hiervor).