3.5. Mit Schreiben vom 17. September 2021 wurde der Beschwerdeführer dazu aufgefordert, seinen telefonisch mitgeteilten Entscheid – die Lehrstelle bei der C. anzunehmen und auf die Unterstützung der Beschwerdegegnerin zu verzichten – nochmals zu überdenken. Die Beschwerdegegnerin sei immer noch gerne bereit, ihn bei beruflichen Massnahmen zu unterstützen, wenn der angestrebte Beruf gesundheitlich angepasst sei. Wenn der Beschwerdeführer dies möchte, solle er sich bis am 8. Oktober 2021 bei der Berufsberatung melden. Wenn er den Aufforderungen der Beschwerdegegnerin nicht nachkomme, stelle dies eine Verletzung der Mitwirkungspflicht dar.