Sie würden den Beschwerdeführer schon lange kennen und er mache dies sehr gut, weshalb sie keine Bedenken hätten. Als weiteres Vorgehen wurde festgehalten, dass der Berufsberater noch mit dem RAD spreche und auf die Rückmeldung des Beschwerdeführers warte, ob dieser die Lehre "ohne IV" absolvieren wolle (Protokoll S. 2). 3.4. Am 24. August 2021 informierte der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin telefonisch (wiederum gemäss Protokoll), dass er die Lehrstelle bei der C. annehme, auch wenn er von der Beschwerdegegnerin keine Unterstützung erhalte. Als weiteres Vorgehen wurde festgehalten, dass der Berufsberater noch einmal mit dem RAD spreche (Protokoll S. 2).