3.2. Nachdem beim Beschwerdeführer am 20. Juli 2021 ein Berufsfeldertest durchgeführt worden war (VB 33), informierte er gemäss Aktennotiz vom 17. August 2021 den Berufsberater anlässlich des Auswertungsgesprächs vom 16. August 2021 darüber, dass er bei der C. eine Lehrstelle in der Logistik erhalten habe. Im Rahmen dieses Auswertungsgesprächs wurde ihm mitgeteilt, dass eine Tätigkeit in der Logistik nicht als gesundheitlich angepasst angesehen werden könne.