In seiner Stellungnahme vom 9. Januar 2021 hatte der RAD-Arzt Dr. med. B., Facharzt für Arbeitsmedizin und Praktischer Arzt, unter dem Zumutbarkeitsprofil festgehalten, aus versicherungsmedizinischer Sicht sollte es dem Beschwerdeführer – der zusammengefasst an einer schwer beeinflussbaren Tic-Störung (Tourette-Syndrom), Asthma und ADHS leide – möglich sein, eine bis zu mittelschwere Tätigkeit in einem kleinen Team in wohlwollendem Arbeitsumfeld bei klar strukturierten Aufgaben, ohne erhöhten Zeitdruck, ohne erhöhte Anforderungen an Aufmerksamkeit, Konzentration und Kommunikation, ohne Nachtarbeit, ohne Tragen von erhöh-