2.3. Mit Eingabe vom 4. Mai 2022 teilte die CAP Rechtsschutz-Versicherungs- gesellschaft AG die Mandatsübernahme mit, und es wurde wiederum beantragt, die Verfügung vom 15. Februar 2022 sei aufzuheben und die beruflichen Massnahmen bzw. erstmalige berufliche Ausbildung seien fortzuführen. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 3. Juni 2022 wurde das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mangels Einreichung der massgebenden Unterlagen abgewiesen. Der Kostenvorschuss wurde am 16. Juni 2022 bezahlt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: