2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 15. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. März 2022 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Weitergewährung von Eingliederungsmassnahmen. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. April 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.