den bereits seit anfangs 2019 Zahlungsschwierigkeiten, musste die B. doch am 3. April 2019 zum ersten Mal im Zusammenhang mit der Zahlung eines Akontobeitrages gemahnt werden (VB 18, 265). Ab Juni 2019 bis zum Konkurs im Dezember 2020 wurden die Akontobeiträge und weiteren Forderungen nicht mehr bzw. nur noch in geringem Umfang über das Betreibungsamt bezahlt (vgl. VB 18 f.). Damit blieben letztlich die Akontobeiträge während rund neun Monaten (von August 2019 bis April 2020, ab wann die B. keine Mitarbeitenden mehr beschäftigte [vgl. VB 33;