7.2. 7.2.1. Der Beschwerdeführer bestreitet ein absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Er macht geltend, die Beschwerdegegnerin habe die Schadenersatzforderung pauschal für die Jahre 2018 bis 2020 geltend gemacht; er sei aber nicht während der vollen drei Jahre von Januar 2018 bis Dezember 2020 als Organ der konkursiten Gesellschaft tätig gewesen, weshalb ihm -8- nicht pauschal die gesamte Schadenssumme zur Last gelegt werden könne (Beschwerde, S. 4).