Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend AHVG Art. 52 (Einspracheentscheid vom 11. Februar 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Beschwerdeführer war vom tt.mm. 2018 bis am tt.mm. 2020 als Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschriftsberechtigung der B. im Handelsregister eingetragen.