von Fr. 3'000.00 würden zurückgefordert (Vernehmlassungsbeilage [VB] 65 ff.). Mit Schreiben vom 31. Mai 2022 an das hiesige Gericht wies die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass sie dem Beschwerdeführer für das Jahr 2018 Familienzulagen als Selbstständigerwerbender in Höhe von Fr. 3'000.00 zugesprochen und seinen Anspruch mit der Rückforderung in Höhe von Fr. 3'000.00 verrechnet habe.