2. 2.1. Am 14. Januar 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids vom 24. Dezember 2021. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 17. Februar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.