2. Es seien die Verfahrenskosten der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung aufzuerlegen. 3. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die Parteikosten von CHF 2'500.00 zu ersetzen. Beweisanträge: Es sei ein unabhängiges polydisziplinäres Gutachten in Auftrag zu geben. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen." 2.2. Das vorliegende Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2022.109 erfasst.