1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 08.02.2022 der SVA-Aargau, IV-Stelle, aufzuheben. Dem Beschwerdeführer seien durch die IV-Stelle die geeigneten Integrationsmassnahmen, Umschulungen, Arbeitsvermittlungen, Arbeitsversuch, eine erstmalige berufliche Ausbildung (Art. 16 IVG) und ein Einarbeitungszuschuss (Art. 18b IVG) sowie eine Entschädigung für Beitragserhöhungen (Art. 18c IVG) oder eine Kapitalhilfe (Art. 18d IVG) zu finanzieren. -3- Hinsichtlich der Kosten des vorliegenden Verfahrens: