Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 26. Oktober 2021 sprach sie dem Beschwerdeführer eine vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Mai 2021 befristete ganze Invalidenrente zu, wogegen dieser am 29. November 2021 Beschwerde erhob (Verfahrensnummer VBE.2021.529). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie mit Verfügung vom 8. Februar 2022 das Leistungsbegehren betreffend berufliche Massnahmen ab.