1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 27. Januar 2020 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund eines Wirbelbruchs nach einem Sturz am 27. Juli 2019 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).