Gemäss dem Gutachter ist das in der Früherkennungssprechstunde für Psychosen der PD F. in der neuropsychologischen Untersuchung festgestellte normale kognitive Profil (vgl. VB 42 S. 10) insbesondere für eine (akut) schizophren Erkrankte untypisch (VB 60 S. 14). Bei der Beurteilung der Konsistenz und Plausibilität hielt der Gutachter u.a. fest, es sei als untypisch einzuschätzen, dass die Beschwerden weitgehend unverändert über lange Zeit angegeben würden. Typischerweise sei mit Tagesschwankungen, Veränderungen in der Symptomschwere und einer gewissen Varianz an Symptomen zu rechnen.