Schliesslich stellte der Gutachter im Rahmen seiner Untersuchungsbefunde keinerlei Wahnsymptome fest (VB 60 S. 13). Ein Krankheitsausbruch nach dem 40. Lebensjahr sei bei schizophrenen Störungen selten und bedürfe besonders sorgfältiger differentialdiagnostischer Abklärung. Dem Vollbild der Erkrankung gehe in der Regel ein bis zu mehrere Jahre dauerndes Vorstadium (Prodromalstadium) voraus, welches durch Störungen von Kognition, Affekt und sozialem Verhalten gekennzeichnet sei. Ein chronischer Verlauf bereits unmittelbar nach der Erstmanifestation sei ungewöhnlich (VB 60 S. 14).