4.2.2.3. Der Gutachter äusserte sich an keiner Stelle dahingehend, dass die Beschwerdeführerin lediglich einmal – im Jahre 2008 – eine Vergiftungswahnidee gehabt habe. Der Gutachter hielt fest, drei Monate vor dem Ersttermin im psychiatrischen Ambulatorium der PD F. sei die Beschwerdeführerin in einer Früherkennungssprechstunde für Psychosen untersucht worden. Damals sei eine isolierte Wahnidee aufgefallen: "Vergiftungswahn in Bezug auf eine Schwägerin [12 Jahre zurückliegend] und den Ehemann"; (vgl. VB 60 S. 14). Diese Angaben stimmen überein mit den Schilderungen der Beschwerdeführerin gegenüber den Ärzten der PD F. (vgl. VB 42 S. 9).