Diagnostisch wurde von einer sich auf die "Arbeitsunfähigkeit" auswirkenden paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0) "(im Rahmen der Erstabklärungsuntersuchung am 10.02.2020 diagnostiziert)" ausgegangen. Unter "4. Verlauf, a. bisheriger und gegenwärtiger Zustand" stellten die behandelnden Ärzte der PD F. fest, der Vergiftungswahn, Beziehungswahn und Beeinträchtigungswahn seien unter der Behandlung mit der aktuellen Psychopharmakotherapie nicht mehr zu beobachten.