Im Bericht der PD F. vom 24. Juli 2020 (VB 47.2 S. 1 f.) wurde unter "Objektive Befunde" festgehalten, "[i]nhaltlich eigenanamnestisch [sei] Vergiftungswahn zu benennen (aktuell deutlich besser)". Weiter bestünden fremdanamnestisch auch Beziehungsideen/-wahn sowie beeinträchtigende Ideen gegenüber der Schwiegermutter und dem Ehemann der Patientin "(ebenso deutlich besser nach der Risperdal-Therapie)". Diagnostisch wurde von einer sich auf die "Arbeitsunfähigkeit" auswirkenden paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0) "(im Rahmen der Erstabklärungsuntersuchung am 10.02.2020 diagnostiziert)" ausgegangen.