Unter "Beurteilung" führte sie u.a. aus, die Patientin leide seit mindestens 2008 an Vergiftungs- bzw. Wahnideen, Beziehungsideen, einmalig aufgetretenen optischen Halluzinationen in psychotischer Ausprägung sowie an einer Negativsymptomatik. Aufgrund der von der Patientin beschriebenen Symptome sowie fremdanamnestisch erhobenen Auskünften und deren Auswirkung auf die soziale Integration könne von einer paranoiden Schizophrenie ausgegangen werden, unter Vorbehalt, dass die neurologische Abklärung unauffällig verlaufen sei (VB 42 S. 10). -6-