4.2. 4.2.1. Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, das Gutachten von Dr. med. E. überzeuge "inhaltlich und fachlich" nicht. Der Gutachter habe aufgrund falscher Annahmen das Vorliegen einer Schizophrenie, wie sie die Ärzte der PD F. diagnostiziert hätten, verneint. So behaupte der Gutachter, sie habe "lediglich einmalig" im Jahre 2008 eine Vergiftungswahnidee gehabt (Beschwerde S. 8 f.). Die PD F. würden in ihrem Bericht jedoch klarstellen, dass die Vergiftungsideen seit 2008 bestünden, also langanhaltender Natur seien, auch wenn sie jetzt – dank der antipsychotischen Medikamente – remittent seien (Beschwerde S. 12).