Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. April 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. April 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Beigeladene liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3- 2.4. Mit Schreiben vom 28. April 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme der behandelnden Ärzte der Psychiatrischen Dienste F. vom 19. April 2022 ein.