1. Die 1972 geborene, zuletzt als Pflegefachfrau in einem Altersheim tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich mit Schreiben vom 17. Februar 2020 (Posteingang: 2. April 2020) aufgrund einer Psychose bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und holte die Akten der Krankentaggeldversicherungen (C. und D.) ein.