führers durch das Sturzereignis vom 27. Juni 2021 wie vom Beschwerdeführer beschrieben verändert haben könnte, äusserte sich Dr. med. dent. B. nicht, obwohl das D.-Center – welches den Beschwerdeführer bereits vor dem versicherten Ereignis zahnmedizinisch behandelt hatte – im Formular vom 28. Juni 2021 unter den unfallbedingten Befunden angab, der Zahn 11 sei als Folge des Sturzes luxiert (verlagert), subluxiert (gelockert) und kontusioniert (angeschlagen) (VB 13).