3.4. In seiner diesbezüglichen Stellungnahme vom 2. Januar 2022 kam Dr. med. dent. B. zum Schluss, in der vergrösserten Fotoansicht sei beim Beschwerdeführer eine "Überlappung der mesialen Kante des 21 mit derjenigen des 11" ersichtlich. Demzufolge sei der Zahn 11 bereits "vor dem Unfall palatinal des 21" gestanden. "Infolge des herrschenden Engstandes" bleibe er bei seiner Beurteilung vom 5. Oktober 2021. Er erachte es als "nicht überwiegend wahrscheinlich [...], dass der 11 vor dem Unfall orthograd in der Zahnreihe stand" (VB 41 f.).