Sie scheint sich dabei insbesondere auf den neuropsychologischen Bericht vom 3. Juni 2020 zu stützen. Darin wurde aber keine prozentmässige Angabe zur Arbeitsunfähigkeit gemacht (VB 180 S. 6), weshalb die RAD-Ärztin nicht darauf hätte verzichten dürfen, ihre Einschätzung fundiert zu erläutern oder aber gegebenenfalls Rückfragen bei den Bericht erstattenden Neuropsychologen anzuregen. Zudem führte Dr. med.