Bezüglich der verschiedenen Einschätzungen der Arbeitsfähigkeit durch die RAD-Ärztin ist einerseits unklar, inwiefern es zwischen Januar und Juni 2020 zu einer Verbesserung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers und einer damit einhergehenden Verbesserung der Arbeitsfähigkeit gekommen sein soll. Andererseits ist nicht schlüssig begründet, wie Dr. med. C. ab Juni 2020 zuerst zur Einschätzung einer 100%igen Arbeitsfähigkeit (in angepasster Tätigkeit) mit einer Leistungseinschränkung von 20 bis 30 % und anschliessend mit einer Leistungseinschränkung von 40 % gelangte. Sie scheint sich dabei insbesondere auf den neuropsychologischen Bericht vom 3. Juni 2020 zu stützen.