2.4.6. In der Stellungnahme vom 11. März 2021 führte die RAD-Ärztin Dr. med. C. aus, im November 2019 sei beim Beschwerdeführer eine Narbenhernie operiert worden, weshalb – bei nochmaliger Betrachtung – erst ab Januar 2020 von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden könne. Da die neuropsychologische Untersuchung erst im Juni 2020 stattgefunden habe, werde spätestens ab diesem Zeitpunkt von einer "vollen Arbeitsfähigkeit" mit einer um 20 bis 30%igen Einschränkung der Leistungsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen (VB 216 S. 3).