2.4.5. Am 16. Juni 2020 hielt RAD-Ärztin Dr. med. C. in ihrer Aktenbeurteilung fest, medizinisch-theoretisch sei eine angepasste, sitzende Tätigkeit, welche Rollstuhl-geeignet sei und keiner erhöhten Infektionsgefahr unterliege, vollzeitig zumutbar. "Wahrscheinlich" sei "auch länger dauernd von einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit von ca. 20-30 % auszugehen (AF bestätigt seit 06/2020)". Spätestens seit Dezember 2019 könne von einer mindestens 50%igen Arbeitsfähigkeit medizinisch-theoretisch ausgegangen werden (VB 182 S. 2).