2.4.3. Am 16. Dezember 2019 hielt der behandelnde Nephrologe Dr. med. E., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Nephrologie, Kantonsspital F., fest, der Zustand des Beschwerdeführers sei seit der Entlassung aus der Rehabilitation relativ stabil geblieben. Am 27. November habe eine grosse Narbenhernie chirurgisch saniert werden müssen, was den Allgemeinzustand vorübergehend beeinträchtigt habe. Kognitive Defizite seien ihm nicht aufgefallen. Für angepasste, körperlich -6- leichte Tätigkeiten, welche rollstuhlgeeignet seien, sei der Beschwerdeführer 100 % arbeitsfähig (VB 167 S. 2).