Aus dieser wurde er am 31. Januar 2019 in einem guten Allgemeinzustand entlassen (VB 139 S. 5 ff.). Aus dem (korrigierten) Austrittsbericht der Rehaklinik M. vom 21. März 2019 geht hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit hervor, dass der Beschwerdeführer vom 21. Juni 2018 bis Ende Februar 2019 100 % arbeitsunfähig gewesen sei. Die weitere Beurteilung des "beruflichen Procedere" erfolge durch den Hausarzt bzw. den Operateur. Aufgrund der fortbestehenden "[m]edizinischen Phase" werde die "Zumutbarkeit" noch nicht festgelegt. Der Beschwerdeführer könne jedoch seine bisherige Tätigkeit als Polymechaniker aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.