2.4. Die Instruktionsrichterin bewilligte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 7. April 2022 die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte MLaw Rosa Renftle, Rechtsanwältin, Rheinfelden, zu dessen unentgeltlicher Vertreterin. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Zu prüfen ist, ob sich die angefochtene Verfügung vom 10. Februar 2022 als korrekt erweist.