2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 10. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. März 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Die Verfügung vom 10. Februar 2022 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine ganze IV-Rente zuzusprechen. 3. Dem Beschwerdeführer seien berufliche Massnahmen zu gewähren. 4. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen vorzunehmen. 5. Dem Beschwerdeführer sei für vorliegendes Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnende als unentgeltliche Vertreterin zuzuteilen.