1.3. Am 27. Juni 2018 meldete sich der Beschwerdeführer nach einer Sepsis mit Multiorganversagen und anschliessender Oberschenkelamputation erneut zum Leistungsbezug bei der Beschwerdegegnerin an. Diese hielt mehrmals Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und tätigte Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 10. Februar 2022 rückwirkend ab dem 1. Juni 2019 bis 31. März 2020 eine ganze Invalidenrente, ab dem 1. April 2020 bis 30. September 2020 eine halbe Invalidenrente und ab dem 1. Oktober 2020 eine (unbefristete) Viertelsrente zu.