3.2. Dr. med. B. nahm am 31. März 2022 sodann zu den vom Beschwerdeführer geklagten Hüftbeschwerden Stellung. Zusammengefasst führte er aus, echtzeitlich seien weder unfallbedingte Befunde noch Beschwerden von Seiten beider Hüftgelenke dokumentiert. Im Röntgenbild von Anfang Februar 2021 fänden sich eine Coxarthrose beidseits mit Mehrsklerosierung am Pfannendach und "osteophytäre Ausziehungen rechts mehr als links". Dieser Befund habe sich "im Röntgen" der Uniklinik Q. vom 3. August 2021 bestätigt. Es handle sich um einen ausschliesslich degenerativen Befund einer leichten Coxarthrose beidseits.