Im Bereich der unteren Segmente finde sich kein Hinweis auf eine Traumatisierung. Als Ursache für die Beschwerden zeigten sich sowohl im MRI als auch intraoperativ Einengungen der Intervertebralforamina infolge von Spondylarthrosen, welche ausschliesslich vorbestehend seien und nicht Folge oder Teilfolge des geltend gemachten Ereignisses sein könnten. Durch das geltend gemachte Ereignis wären vorübergehende Beschwerden während bis zu vier Wochen anzunehmen gewesen. Organisch strukturelle, unfallbedingte Läsionen seien aufgrund der vorhandenen Dokumentation auszuschliessen (VB 55).