Dieser führte in seiner Beurteilung aus, die LWS-Beschwerden sowie die im MRI vorgefundenen und operierten Befunde seien ausschliesslich degenerativer Natur und nicht Folge oder Teilfolge des geltend gemachten Ereignisses vom 11. November 2020. Zur Begründung gab er an, anlässlich der Erstuntersuchung seien eine Druckdolenz occipital, eine Schwellung am Ellbogen rechts und eine Bewegungseinschränkung sowie eine Druckdolenz über dem Beckenkamm (ohne Seitenangabe) festgestellt worden. Die -4-