3. Gemäss Weisung des Beschwerdegegners vom 21. Oktober 2021 wäre der Beschwerdeführer "ab sofort" (bis zu der Weisung vom 5. Januar 2022, in welcher die Anzahl monatlich nachzuweisender Arbeitsbemühungen auf 10-12 erhöht wurde [VB 52]) verpflichtet gewesen, monatlich sechs Arbeitsbemühungen nachzuweisen. Dabei müssten vier davon schriftlich/elektronisch erfolgen und zwei davon dürften "persönlich sein" (vgl. VB 146). Im Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen", welches der -4-