Dr. med. F., welcher über keinen psychiatrischen Facharzttitel verfügt (vgl. BGE 131 V 49 E. 1.2 S. 50), erwähnt in seinem Bericht vom 2. Dezember 2021 hinsichtlich des Traumakonsils einzig, es werde darin die typische Symptomatik der PTBS auf der Basis einer Entwicklungstraumatisierung diagnostiziert (vgl. BB 3). Auch wenn ein Gutachten grundsätzlich auf umfassenden und lückenlosen medizinischen Vorakten beruhen muss, welche ihrerseits ebenfalls den allgemein gültigen Anforderungen an beweiskräftige medizinische Berichte und Gutachten zu entsprechen haben, ist "lückenlos" indes nicht so zu verstehen, dass dem Gutach-