Eine pauschale Verneinung der PTBS-Symptome liegt damit nicht vor. Zwar kannte der Gutachter das Traumakonsil vom 13. Mai 2019 nicht und dieses befindet sich auch nicht bei den Akten. Dr. med. F., welcher über keinen psychiatrischen Facharzttitel verfügt (vgl. BGE 131 V 49 E. 1.2 S. 50), erwähnt in seinem Bericht vom 2. Dezember 2021 hinsichtlich des Traumakonsils einzig, es werde darin die typische Symptomatik der PTBS auf der Basis einer Entwicklungstraumatisierung diagnostiziert (vgl. BB 3).