Sie wisse nicht, wie oft es passiert sei und habe nie darüber gesprochen (VB 70 S. 13). Hinsichtlich ihrer Berufstätigkeit habe die Beschwerdeführerin in der gutachterlichen Befragung ausgeführt, dass der Druck in ihrer letzten Tätigkeit sehr hoch gewesen sei. Sie habe die Beste sein wollen, um die Verkaufszahlen zu erreichen. Es sei zu einer "beruflichen Überlastung" gekommen. Eine berufliche Wiedereingliederung über die IV-Stelle habe bisher nicht stattfinden können, da sie "viel zu labil" sei (VB 70 S. 14). Der Gutachter stellte fest, dass die Beschwerdeführerin wenig Einblicke gewähre und sich weitgehend auf Defizite fokussiere. Ressourcen seien kaum zu erfragen.