Er habe weder die Hintergründe des Traumas erfragt, noch habe er hinterfragt, weshalb die Beschwerdeführerin keinen Einblick in ihren Tagesablauf geben könne oder weshalb es im Jahr 2019 zu einem Abbruch der bis dahin erfolgreichen Laufbahn gekommen sei. Ebenso sei keine Testdiagnostik im Bereich der Traumafolge-Symptomatik oder der dissoziativen Symptomatik durchgeführt worden. Dem Gutachter habe zudem das Traumakonsil vom 13. Mai 2019 nicht vorgelegen, in welchem die typische Symptomatik der PTBS auf der Basis einer Entwicklungstraumatisierung diagnostiziert werde (vgl. Beschwerde S. 4 ff.; Beschwerdebeilage [BB] 3). - 10 -