Gestützt auf das am 4. August 2021 erstattete Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 6. August 2021 die Abweisung ihres Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin am 15. Oktober 2021 Einwände dagegen erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme ein, welche am 25. Oktober 2021 erstattet wurde. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 29. Oktober 2021 im Sinne ihres Vorbescheids.