1. Die 1993 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 3. September 2019 bei der Beschwerdegegnerin wegen psychischer Beschwerden erstmals zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese klärte daraufhin die gesundheitliche Situation ab und liess die Beschwerdeführerin durch Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Q., psychiatrisch begutachten. Gestützt auf das am 4. August 2021 erstattete Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 6. August 2021 die Abweisung ihres Rentenbegehrens in Aussicht.