lich zum Monatslohn auszurichten. Da sie diese Treibstoffbezüge monatlich ausgeschöpft habe, seien diese dem monatlichen Gehalt hinzuzurechnen. Zudem sei davon auszugehen, dass eine Gratifikation von jährlich Fr. 1'000.00 entrichtet worden wäre. Schliesslich sei auch eine Anpassung an die Nominallohnentwicklung vorzunehmen, woraus sich ein Valideneinkommen von Fr. 66'632.00 ergebe (Beschwerde S. 4 f.).