In der bisherigen Tätigkeit sei die Arbeitsfähigkeit aufgehoben. Möglich seien leichte Tätigkeiten, bei denen die rechte Hand nur als Hilfshand einzusetzen sei, die also vorwiegend einhändig durchgeführt werden -4- könnten. In einer solchen angepassten Tätigkeit bestehe seit September 2017 eine 100%ige Arbeits- und Leistungsfähigkeit (VB M112 S. 324 f.).