1.2. Nach diversen Abklärungen erbrachte die Beschwerdegegnerin in der Folge wieder Versicherungsleistungen. Daraufhin veranlasste sie eine handchirurgische Begutachtung und liess die Beschwerdeführerin bei der Ärztliche Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 1. Dezember 2020). Mit Verfügung vom 25. Februar 2021 stellte die Beschwerdegegnerin die Leistungen rückwirkend per 31. August 2019 ein und verzichtete auf die Rückforderung der über den 31. August 2019 erbrachten Leistungen. Weiter verneinte sie einen Anspruch auf eine Invalidenrente.