Das am 7. Oktober 2009 eingeleitete Revisionsverfahren (VB 3) hat vorliegend bis zur Verfügung vom 10. Februar 2022 zwölfeinhalb Jahre gedauert. In dessen Rahmen wurden ein polydisziplinäres Gutachten (VB 134) und drei bidisziplinäre Gutachten (VB 65; 188.1; 267.1) eingeholt, mithin umfangreiche medizinische Abklärungen getätigt. Zudem ist zu beachten, dass die ursprüngliche Rentenaufhebung am 22. September 2014 verfügt worden war. Zu diesem Zeitpunkt galt noch die Überwindbarkeitsvermutung, welche erst mit BGE 141 V 281 vom 3. Juni 2015 aufgegeben wurde. - 15 -